Auch Vorratsgesellschaften profitieren vom BMWi-GutscheinVorratsgesellschaften können Beratungsförderung beantragenDie Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben es schon vorgemacht. Nun zieht auch Berlin nach. Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Minister Rainer Brüderle (FDP) hat unlängst in Berlin so genannte Innovationsgutscheine vorgestellt. Damit soll kleinen Unternehmen, die an einer Produkt- oder Verfahrensinnovation arbeiten eine finanzielle Hilfe gegeben werden. Hintergrund der Förderung ist, dass es kleinen und jungen Unternehmen oft an Wissen fehlt um interne Produkt- und Verfahrensinnovation erfolgreich umzusetzen. Gefördert wird ebenso die Beratung einer Machbarkeitsstudie oder eines Realisierungskonzeptes. Die Gutscheine haben einen Wert von € 4.000,00 bis zu € 12.000,00. Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen autorisierten Beratungsunternehmen eingelöst werden. Er deckt die Hälfte der Beratungskosten ab. Die verbleibenden 50 % muss der Betrieb übernehmen. Diese Innovationsgutscheine gelten uneingeschränkt auch für Vorratsgesellschaften. Für das Projekt sind € 12 Mio. vorgesehen. 11.05.2010 gez. Coir |
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