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Vorsicht Falle! Adressbuchschwindel
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Fördermitteln für ALG I-Bezieher
Existenzgründungen erfolgen in vielen Fällen zunächst als Nebenerwerb, ...
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Neue Fördermittel für den Start
Damit Unternehmer sich künftig schneller im Förderdschungel zu Recht f ...
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Volle Freizügigkeit bei Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
Ab dem 01. Mai 2011 gilt für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitglie ...
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Fördermittel-NEWS
Mit dem 01. April 2011 wurden die Fördermittelprogramme weiter verbess ...
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Existenzgründung
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Existenzgründer in vielfä ...
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Belgische PGmbH
Bei der Personengesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine Körperschaft des belgischen Rechts. Gelegentlich wird die Gesellschaft auch Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung genannt. Im flandrischen Teil Belgiens wird sie als Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid, im wallonischen Teil Belgiens als Société Privée à Responsabilité Limitée bezeichnet.Die PGmbH ist eine Personengesellschaft, die aber anders als die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wie bei der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) allein mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Nach deutschem Recht kann eine der PGmbH vergleichbare GbR mbH nicht gegründet werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 400). Die PGmbH kann durch einen Alleingesellschafter gegründet werden. Der Gründungsakt ist notariell zu beurkunden. Die Stammeinlage muss 18.550 Euro betragen, davon muss ein Drittel eingezahlt werden.
In einer PGmbH sind die Gesellschafter nur für das Gesellschaftskapital haftbar. Das Kapital ist in registrierten und nicht frei handelbaren Anteilen festgelegt. So wird verhindert, dass Anteile ohne die Zustimmung der Mitgesellschafter in fremde Hände kommen können, und dass eventuell der familiäre Charakter der Gesellschaft verloren gehen könnte.
Eine PGmbH wird durch notarielle Urkunde gegründet. Der Gesellschaftsvertrag wird beim zuständigen Registergericht eingereicht und dort hinterlegt. Mit der Hinterlegung entstehet die Gesellschaft. Sie hat buchhalterische und administrative Verpflichtungen zu erfüllen.
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesamtheit der Gesellschafter. Sie beschließen in der Generalversammlung zum Beispiel über Statutenänderungen und Geschäftsführerbestellungen oder -abberufungen.
Wir erbringen keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater.