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Ab dem 01. Mai 2011 gilt für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitglie ...
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Existenzgründung
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Existenzgründer in vielfä ...
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Grundsätzliches
Entscheidung für die EU-GmbH
Die meisten Unternehmer in Deutschland entscheiden sich bei der Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen für eine GmbH. Wesentlicher Grund hierfür ist die Haftungsbeschränkung.Nachteilig ist - in nicht wenigen Fällen - auch die Aufbringung des Stammkapitals, das mindestens 25.000 € beträgt. Des Weiteren sind die arbeits- und zeitintensiven Vorschriften bei der Gründung einer GmbH sehr hinderlich. Daher greifen Unternehmer immer häufiger beim Erwerb, zu einer (bereits gegründeten) so genannten Vorratsgesellschaft.
Dies hat für den Unternehmer den großen Vorteil, dass er eine sofort weltweit einsatzfähige Gesellschaft hat. Da diese GmbH bereits im Handelsregister eingetragen ist, entfällt der ansonsten lästige und mit unter geschäftsschädigende Zusatz „in Gründung“. Des Weiteren greifen die gewünschten Haftungsbeschränkungen unmittelbar.
In Deutschland haben einige Firmen sich auf diesen Dienstleistungsbereich erfolgreich spezialisiert. Die Erwerbskosten für eine Vorrats-GmbH liegen bei etwa 2.500 € bis 3.500 €. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung gegeben wird, in der versichert wird, dass die übernommene Gesellschaft keinerlei Verpflichtungen hat. Diese Erklärung sollte „wasserdicht“ im notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag geregelt sein.
Die Möglichkeit, eine Vorratsgesellschaft zu erwerben, besteht nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es ist also denkbar, eine amerikanische Incorporation, eine niederländische "Besloten Vennootschap" (BV) oder eine englische Limited zu übernehmen.
Auch mit der englischen „Limited“ (privat limited oder public limited) kann man in Deutschland tätig sein. Dabei ist nicht erforderlich, dass in Großbritannien eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Der Grund für eine „Billig-GmbH“ liegt häufig darin, dass neben dem unkomplizierten Gründungs- bzw. Kaufvorgang (es ist kein notarieller Vertrag erforderlich) eine schnelle Eintragung erfolgt und die Gründungskosten geringer sind als bei einer deutschen GmbH. Wesentlicher Aspekt ist die Höhe des Haftkapitals. Bei einer deutschen GmbH beträgt dass Mindest-Stammkapital 25.000 €; bei einer englischen private Limited beträgt das Haftungsrisiko nur 1 GBP, also wenige Euro. Mit „Limited“ oder „Ltd.“ ist die Private Company Limited by shares gemeint. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft , die der GmbH ähnelt.
Die Rechtsgrundlagen
Die Beliebtheit der Limited hat insbesondere durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zugenommen. Mit den EuGH-Entscheidungen in Sachen „Centros“ (09.02.1999) und „Überseering“ (05.11.2002) sowie der BGH-Entscheidung vom 13.03.2003 wurde die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften bestätigt. Damit wurde die jahrelang praktizierte Rechtsprechung aufgehoben, die dies verhinderte.In einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen „Inspire Art“ (30.09.2003) wurde für Recht erkannt, dass es keinen Missbrauch darstellt, wenn ein Unternehmen zur Umgehung der nationalen Gründungsvorschriften ein ausländisches Unternehmen gründet und eine
Zweigniederlassung im Inland die gesamten Geschäfte führt. Unmissverständlich zeigt der EuGH auf, dass die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften einen hohen Stellenwert hat.
Die Organe
Zur Gründung/Führung einer Limited ist ein Director (Geschäftsführer) und Secretary (Bindeglied zwischen Company und Behörde) zu bestellen. Der Director kann gleichzeitig auch Secretary sein, falls ein weiterer Director bestellt ist. Shareholder (Gesellschafter) kann jeder der zuvor benannten Personen sein. Ein Höchst- oder Mindestkapital gibt es nicht. Die Höhe ist durch die Satzung frei bestimmbar. Die Höhe des Haftkapitals entspricht der Summe der ausgegebenen shares (Anteile). Im Extremfall gibt es nur einen Anteil (share) mit einem Wert von 1 £ (ca. 1,50 €).Anders als in Deutschland werden die Daten der „Limited“ nicht in regional zuständigen Registergerichten geführt. Es gibt für England und Wales ein zentrales Register, das Companies House. Per Internet-Anfrage kann dort die Firmierung abgefragt werden. Grundsätzlich besteht große Freiheit bei der Wahl des Firmennamens. Die Gründung einer Limited dauert ca. 10 Tage, Blitzgründungen sind binnen Tagesfrist möglich.
Deutschland-Niederlassung
Meistens ist es mit der bloßen Firmengründung jedoch nicht getan. Insbesondere wenn primär steuerliche Ziele verfolgt werden, ist die Einschaltung von Fachleuten unerlässlich, damit es kein böses Erwachen (Steuerstrafverfahren) gibt. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen kann es opportun sein, dass die englische Limited in das deutsche Handelsregister eingetragen wird. Die Praxis zeigt, dass die Eintragung unkompliziert erfolgt. Die Notarkosten für diese Anmeldung betragen lediglich etwa 80 € .Um (z.B. deutschen Behörden, zum Teil auch bei kleineren Banken) die Vertretungsberechtigung nachzuweisen ist die Vorlage von deutschen Übersetzungen der Gründungsurkunde, Satzung und insbesondere eine Apostille (beglaubigte Übersetzung durch das Außenministerium) unerlässlich.
Steuererklärungen
Einmal jährlich hat die Gesellschaft ihren Status (annual return) darzulegen. Für die Abgabe des „annual return“ ist der Secretary zuständig. Sofern die Limited in England keine Geschäftsaktivitäten entfaltet, es sich also um eine ruhende (dormant company) Gesellschaft handelt, reicht die Abgabe einer steuerlichen „Nullmeldung“ (DCA-form) in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung aus. Häufig sind die shareholder mit den englischen Vordrucken nicht vertraut, daher empfiehlt es sich, bei der Wahl des Partners für die Gründung einer englischen Gesellschaft sich nicht von einem günstigen Einstiegspreis (einige, wenige verschenken solche Limiteds sogar) blenden zu lassen. Vielmehr ist die Verlässlichkeit und Erreichbarkeit Ihres Gründungspartners in Deutschland von wesentlicher Bedeutung.Die COFA Consulting + Vertriebs AG hat an 365 Tagen im Jahr die passende inländische oder ausländische Gesellschaft für Sie.
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Wir erbringen keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater.