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Existenzgründung
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Luxemburgische AG
Gesellschaftsformen in Luxemburg
In Luxemburg werden sechs Gesellschaftsformen unterschieden, dies sind folgende:
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Société en Nom collectif | Unternehmen auf gemeinsamen Namen, | |
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Société en Commandite | simple einfache Kommanditgesellschaft, | |
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Société anonyme | Aktiengesellschaft | |
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Société en Commandite par Actions | Kommanditgesellschaft auf Aktien, | |
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Société à Responsabilité limitée | Gesellschaft mit beschränkter Haftung, | |
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Société coopérative | Genossenschaft. |
Mit Abstand die häufigsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL= Societe Á Responsabilite Limitee)) und die Aktiengesellschaft (SA= Societe Anonym).
GmbH in Luxemburg
Société à Responsabilité limitée S.A.R.L.
Die am weitesteten verbreitete Gesellschaftsform ist die Sàrl [Société à Responsabilité limitée, Gesellschaft mit beschränkter Haftung]. Das Mindestkapital muss 12 394,68€ betragen.
Zwei oder mehr Gesellschafter haften nur bis in Höhe ihrer Kapitaleinlage. Die Gesellschaftsanteile können nicht abgetreten werden. Die Gründungsakte ist notariell zu beurkunden und wird komplett veröffentlicht.
Besteuert wird nach dem Einkommensteuerrecht für juristische Personen (l'impôt sur le revenu des collectivités).
Die S.A.R.L. kann auch als Einmann-GmbH allein durch eine Person errichtet werden. Es handelt sich dann um eine S.A.R.L. unip (Société à Responsabilité limitée unipersonelle). Für sie gelten im Wesentlichen die dieselben Regeln wie für die S.A.R.L. mit mehreren Gesellschaftern.
Aktiengesellschaft in Luxemburg
Société Anonym S.A.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter (=Aktionäre) notwendig. Die Staturen der Aktiengesellschaft werden von einem Notar aufgestellt, der diese dem Register zur Veröffentlichung einreicht. Aktionäre können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Ebenso ist möglich, dass beide Ausländer sein können. Nicht erforderlich ist also, dass diese in Luxemburg ansässig sind. Das Mindestkapital beträgt 31.000 EUR. Davon sind mindestens 25% einzuzahlen. Bis zur Volleinzahlung von 100% haften die Aktionäre für das noch nicht eingezahlte Kapital. Des Weiteren können bis zur Volleinzahlung nur Namensaktien ausgegeben werden. Mit Volleinzahlung ist dann die Umwandlung in Inhaberaktien möglich.
Besteuert wird nach dem Einkommensteuerrecht für juristische Personen (l'impôt sur le revenu des collectivités
Die Organe der S.A. sind:
Die Hauptversammlung. Sie muss mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden und ist für alle Belange der AG zuständig. Sie ist befugt, Änderungen der Satzung vorzunehmen.
Der Verwaltungsrat (Aufsichtsrat und Vorstand zusammengefasst). Dieser besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die auch Ausländer sein können bzw. in Luxemburg nicht ansässig sein müssen und die von der Hauptversammlung auf maximal 6 Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Geschäftsführung kann auch von Nicht-Gesellschaftern übernommen werden.
Buchprüfer: Die Kontrolle der AG obliegt einem oder mehreren Buchprüfern. Beim Überschreiten bestimmter Größenkriterien sind externe unabhängige -in Luxemburg anerkannte- Buchprüfer heranzuziehen.
Wir erbringen keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater.
