Bewachungsgewerbe

Gesellschaften mit Erlaubnis § 34 a GewO (Bewachungsgewerbe)

Wer rastet, der rostet.
Ein bekanntes Sprichwort, in dem viel Wahrheit steckt.

Daher suchen wir immer neue Möglichkeiten und möchten uns stets weiterentwickeln damit wir Ihnen – liebe Kunden – ein breites Spektrum an Gesellschaften anbieten können.

Nachdem wir der Pionier von Gesellschaften mit erteilter Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung waren, legen wir erneut einen Meilenstein in unserer Branche und bieten erstmalig auch Gesellschaften mit erteilter Erlaubnis § 34 a GewO an.

Wie gewohnt, erhalten Sie eine Qualitätsgesellschaft mit Sitz in einer deutschen Großstadt, eröffnetem Bankkonto und einer bereits von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis.

Profitieren Sie auch hier von unserer langjährigen Erfahrung und senden uns eine Anfrage.

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