Mit der Übernahme einer durch die COFA Consulting GmbH gegründeten Gesellschaft ergeben sich für Sie enorme Vorteile.

Vergleichen Sie selbst, welche Gesellschaftsform die für Sie optimalste ist.

 

Gute Gründe für eine:

Deutsche Vorratsgesellschaft

 
Englische Limited
     
In Deutschland ist die GmbH die am häufigsten gewählte Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft.
Sie ist am Markt etabliert.
Ihre Haftung ist begrenzt. Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
Innerhalb von nur einer Notarstunde verfügen Sie über eine blitzsaubere Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft ist auch beim Finanzamt und dem Gewerbeamt angemeldet. Die IHK hat bereits die Zustimmung erteilt.
Die Wartezeit für die Eintragung in das Handelsregister entfällt.
Der lästige Zusatz „i.Gr.“ bzw. „in Gründung“ entfällt.
Die Gesellschaft ist garantiert lastenfrei.
Sie können sofort mit Ihrer GmbH oder AG oder KG durchstarten.
 
Das Mindest-Stammkapital beträgt nur wenige EUR.
Die Haftungsbeschränkung erfolgt sofort mit der Eintragung in England und nicht erst mit der Anmeldung beim Gewerbeamt oder im deutschen Handelsregister.
Die Limited erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen bzw. es ist eine Blitzgründung möglich.
Die englische Limited ist international. Mit Aushändigung der Gründungsurkunde können Sie sofort weltweit tätig sein.
Der Name der Limited kann grundsätzlich frei gewählt werden.
Der Gang zum Notar ist nicht erforderlich. Es entstehen keine Notarkosten.
Der Einsatz als Limited & Co. KG ist möglich.