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Vorsicht Falle! Adressbuchschwindel
„Nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten ...
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Volle Freizügigkeit bei Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
Ab dem 01. Mai 2011 gilt für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitglie ...
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Neue Fördermittel für den Start
Damit Unternehmer sich künftig schneller im Förderdschungel zu Recht f ...
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Fördermitteln für ALG I-Bezieher
Existenzgründungen erfolgen in vielen Fällen zunächst als Nebenerwerb, ...
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Zuschüsse für produzierende Unternehmen
Serie Förderprogramme, Teil 1: GRW-Mittel können bis zu 35 Prozent der ...
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Existenzgründung
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Existenzgründer in vielfä ...
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Mit dem 01. April 2011 wurden die Fördermittelprogramme weiter verbess ...
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E-Bilanz vertagt
Das Bundesministerium der Finanzen möchte die Einführung der E-Bilanz ...
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Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig
Ein Teil der Zeitarbeitsbranche ist in der Bredouille. Firmen, die Ver ...
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Anmeldung einer GmbH-Neugründung im Handelsregister
Wird eine GmbH durch Austausch der Gesellschafter und der Geschäftsfüh ...
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Neue Handelsregistergebühren ab 2011
Die Gebühren für Handelsregistereintragungen erhöhen sich um bis zu 10 ...
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Auch Vorratsgesellschaften profitieren vom BMWi-Gutschein
Vorratsgesellschaften können Beratungsförderung beantragenDie Bundeslä ...
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Vorsicht Falle! Adressbuchschwindel
„Nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten…“: So oder ähnlich beginnen amtlich aufgemachte Schreiben, die Unternehmen immer häufiger von Adressbuchverlagen zugeschickt werden. Der Haken: Oft existieren diese Register gar nicht oder sind wertlos. Die IHK Köln warnt vor kostenträchtigen Fallen.Sehr amtlich und wie ein offizielles Formular habe das Schreiben ausgesehen, erinnert sich Günter Wurm, Geschäftsführer der G. Wurm GmbH & Co. KG in Köln. Die Düsseldorfer Firma GWE Wirtschaftsinformation GmbH hatte dem Großhändler für Geschenkartikel darin den Eintrag in ihr Internetportal „gewerbeauskunftzentrale.de“ angeboten. Kosten pro Monat: € 39,85 plus Umsatzsteuer. Wurm unterzeichnete und sandte das Formular per Fax zurück. Wenige Stunden später fiel ihm auf, dass seine Firma nicht korrekt benannt war. Er stornierte deshalb den Antrag per Fax. Einige Tage danach meldete sich die GWE mit dem Hinweis, dass eine Stornierung nur per Einschreiben möglich und die Frist dafür schon abgelaufen sei. Gezahlt hat Unternehmer Wurm bislang nicht, zumal ihm dann auch bewusst wurde, dass es sich gar nicht um einen amtlichen Eintrag handelte. Auf GWE-Mahnschreibenentwurf und Androhung eines Schufa-Eintrages reagierte Wurm seinerseits mit dem Hinweis, dass er sich jetzt rechtliche Schritte vorbehalte. Mit seinem Problem steht Günter Wurm keineswegs allein da. Immer häufiger verschicken dubiose Firmen „Rechnungen“ oder „Offerten“ für (angebliche) Eintragungen in tatsächlich nicht existierende oder für den Geschäftsverkehr wertlose Register, Adressverzeichnisse oder Datenbanken. Dabei nutzen sie die Unerfahrenheit von Existenzgründern aus, aber auch die Tatsache, dass sich Gewerbetreibende oft nicht genug Zeit nehmen, um zu prüfen, ob eine Rechnung oder das Angebot für die Eintragung ins Handelsregister, die Nennung in einem Adressbuchverlag, die Einrichtung einer Homepage oder auch die Anmeldung zur Eintragung einer Marke überhaupt sinnvoll und rechtmäßig ist. Die sehr amtlich aussehenden Scheinrechnungen belaufen sich in den meisten Fällen über mehrere hundert, teilweise sogar über € 1.000,00. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) schätzt die Zahl dieser Firmen aktuell auf rund 100. DSW-Rechtsanwalt Peter Solf: „Die Aussendung solcher Formulare hat ein Quantum erreicht, wie wir es seit Jahren nicht mehr erlebt haben.“ Und die Methoden werden rauer. Frank Hemig, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Köln und Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern: „Besonders dreiste Unternehmen erinnern nach ihrem ersten Schreiben die angeschriebenen Firmen sogar noch einmal, jetzt doch bitte zu unterschreiben.“ Erfolg vor Gericht Einen weiteren Etappensieg bei ihren Klagen gegen diese Firmen hat jetzt der DSW errungen, mit dem auch die IHK Köln eng zusammenarbeitet, um die Interessen des seriösen Wettbewerbs zu schützen. Der Schutzverband hatte gegen die GWE Wirtschaftsinformation GmbH, die oben genanntes Internetportal „gewerbeauskunft-zentrale.de“ betreibt, vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung und die Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten geklagt. Bei den von der GWE verschickten Formularen werde nicht ausreichend deutlich, dass es sich um ein entgeltliches Vertragsangebot und nicht um ein amtliches Register handele, so die DSW. „Dieses Formular ist gezielt darauf angelegt, den Adressaten zu täuschen“, sagt Solf von der DSW. Durch die Preisangabe von € 39,85 monatlich werde verschleiert, dass wegen der Mindestlaufzeit von zwei Jahren € 956,40 plus Umsatzsteuer zu entrichten seien. Mit seinem Urteil (Az. 38O148/10) folgt das Landgericht der Auffassung des DSW. Mitte April 2011 legte die GWE dann Berufung gegen das Urteil ein. Positiv sei, so Solf, dass sich betroffenen Unternehmen, die irrtümlicherweise unterschrieben, aber noch nicht gezahlt haben, bei einer Anfechtung auf dieses Urteil berufen können. Gleichzeitig dämpft der Jurist die Hoffnung, dass bereits gezahlte Beträge erfolgreich zurückgefordert werden können. „Häufig tauchen diese Firmen dann ab.“ Hinter vielen Anbietern verbergen sich zudem Briefkastenfirmen oder ausländische Adressen, so dass die Verfolgung schwierig ist. Frank Hemig von der IHK Köln rät Betroffenen deshalb, zügig eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung abzugeben, verbunden mit einer Kündigung sowie Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Dies sollte per Einschreiben erfolgen. Der eingeforderte Betrag sollte zunächst nicht beglichen werden. Günter Wurm hat aus den schlechten Erfahrungen gelernt. Binnen einer Woche bekam er im Mai 2011 gleich zwei Schreiben von Adressbuchverlagen. Die hat er nicht mehr unterschrieben. Schutz vor Schwindel Die IHK rät ihren Mitgliedsunternehmen, wie sie sich vor Adressbuchschwindel schützen können: - Prüfen Sie jede Rechnung genau, in der es um Einträge in Handelsregister, Telefonbuch oder Gelbe Seiten, um einen Anzeigenauftrag, die Einrichtung einer Homepage oder die Anmeldung von Marke / Patent geht. - Lassen Sie sich nicht von hochtrabenden Bezeichnungen wie „Gewerbezentralregister“ und amtlichen Symbolen wie Europaflagge täuschen. - Begleichen Sie nur Rechnungen, wenn der Absender tatsächlich Geld zu bekommen hat. - Vermeiden Sie Haustürgeschäfte, da Sie diese anders als private Verbraucher nicht widerrufen können. - Auch bei weiterer Drohkulisse durch Schwindelfirmen, die gern durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte Druck erzeugen, sollten sich Unternehmer nicht zur Zahlung nötigen lassen. - In Zweifelsfällen hilft Ihnen Ihre IHK. - Weisen Sie Ihre Mitarbeiter, die mit Rechnungen in Berührung kommen, an, diese Regeln unbedingt zu beachten. Artikel veröffentlicht im IHK-Magazin Köln, August 2011 |
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Volle Freizügigkeit bei Arbeitnehmern aus den neuen EU-MitgliedsstaatenAb dem 01. Mai 2011 gilt für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lett-land, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger aus diesen Staaten können dann ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, von einem ausländischen Arbeitgeber zur Ausführung eines Werkvertrages nach Deutschland entsandt oder im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an ein deutsches Unternehmen verliehen werden. Zu beachten sind aber in jedem Fall die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen, wie beispielsweise Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten oder Mindestlöhne in bestimmten Branchen. Bürger aus Bulgarien und Rumänien benötigen noch längstens bis zum 31. Dezember 2013 eine sogenannte Arbeitserlaubnis-EU, danach fallen auch bei ihnen die Beschränkungen.Ausgabe: IHK WirtschaftsForum 04.11 Weitere Infos online unter (Suchbegriff Arbeitnehmerfreizügigkeit) |
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Neue Fördermittel für den StartDamit Unternehmer sich künftig schneller im Förderdschungel zu Recht finden, optimiert die KfW Ihre Angebote. So wird zum Beispiel das KfW-Startgeld zum 1. April 2011 eingestellt. Neu im Angebot ist dann der KfW-Gründerkredit, der angehenden und jungen Firmenchefs zur Verfügung steht, deren Betriebe noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Dieses Förderprogramm besteht aus zwei Teilen: dem KfW-Gründerkredit Startgeld, das im Wesent-lichen dem alten KfW Startgeld entspricht, und dem neuen KfW-Gründerkredit Universell.Das KfW-Gründerkredit Startgeld können Unternehmer beantragen, die sich als Gewerbe-treibende oder Freiberufler selbständig machen – auch wenn die Gründung im Nebenerwerb erfolgt. Zudem werden darüber Nachfolgerungen unterstützt. Die KfW setzt den maximalen Förderbetrag auf 100.000 Euro an. Hiervon dürfen bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – also zum Beispiel für das Auffüllen des Warenlagers – ausgegeben werden. Die Verzinsung des Kreditbetrags ist einheitlich für alle Antragsteller, außerdem bietet das Frankfurter Institut an, dass es bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos übernimmt, so dass die Hausbank des Start-ups entlastet wird. Um Kleinstgründungen zu erleichtern, müssen die Firmenchefs bei Anträ-gen bis zu einer Höhe von maximal 25.000 Euro in Zukunft keinen Liquiditätsplan mehr vor-legen. Der neue KfW-Gründerkredit Universell entspricht dem alten KfW-Unternehmerkredit. Er för-dert die gleichen Anlässe wie das KfW-Gründerkredit Startgeld – der maximale Kreditbetrag liegt allerdings bei zehn Millionen Euro. Die Verzinsung des Programms hängt von der Boni-tät des Antragstellers ab, das Risiko eines Ausfalls muss die Hausbank des Unternehmens allein tragen. Ebenfalls neue aufgestellt wird der KfW-Unternehmerkredit. Er führt künftig das Programm Kapital für Arbeit und Investitionen und den bisherigen Unternehmerkredit zu-sammen. Ausgabe: neo 4|2011 |
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Fördermitteln für ALG I-BezieherExistenzgründungen erfolgen in vielen Fällen zunächst als Nebenerwerb, also neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis und münden erst dann in eine Vollexistenz, wenn die Ge-schäftsentwicklung dies zulässt. Derartige Existenzgründungen sind also regelmäßig länger-fristig vorbereitet und geplant, so dass Eigenmittel vorhanden sind und insbesondere die erste Phase des Geschäftsanlaufs finanziell überbrückt werden kann.Nicht selten ist es jedoch auch so, dass Bezieher von ALG I mangels geeigneter anderer Alternativen den Weg in die Selbständigkeit suchen. Häufig ist jedoch kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden, so dass insbesondere in den ersten Monaten, in denen dass Ge-schäft in der Anlaufphase ist, erhebliche Finanzierungslücken bestehen. Um den Einstieg in die Selbständigkeit dennoch zu ermöglichen, bietet die Bundesagentur für Arbeit mit der Gewährung eines Gründungszuschusses einen komfortablen Rahmen. Für einen Zeitraum von neun Monaten wird der Gründungszuschuss in der Höhe des zuvor bezogenen Arbeits-losengeldes bezahlt. Zusätzlich wird für ebenfalls neun Monate ein frei verfügbarer Pau-schalbetrag von € 300,00 pro Monat gezahlt. Auf Antrag kann dieser zusätzlich Pauschalbe-trag sogar für weitere sechs Monate gezahlt werden. Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist jedoch, dass die Geschäftsidee des Gründers Aussicht auf Erfolg verspricht, das Konzept also tragfähig ist. Der Antrag auf Bewilligung des Gründungszu-schusses ist einzureichen bei der Bundesagentur für Arbeit. Über eine fachkundige Stelle ist dem Antrag die Tragfähigkeitsbescheinigung beizulegen. Tragfähigkeitsbescheinigungen können ausgestellt werden z.B. durch die Handelskammer, Banken aber auch qualifizierte Unternehmensberater. Ähnlich wie bei Beziehern von ALG I erfolgt auch eine Förderung von Beziehern von ALG II. Das Förderinstrument heißt hier nicht Gründungszuschuss, sondern Einstiegsgeld. Es rich-tet sich an Arbeitslose die Ansprüche auf ALG II (Harz IV) haben. Ihnen soll mit der Förde-rung der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt durch die Aufnahme einer selbständigen Tätig-keit ermöglicht werden. Zusätzlich zur Regelleistung erhält der ALG-II-Bezieher bei einer Bewilligung 50 %. Die Dauer der Förderung umfasst zwölf Monate, auf Antrag kann das Ein-stiegsgeld weitere zwölf Monate gezahlt werden. Wie bei der Beantragung des Gründungs-zuschusses ist auch dem Antrag für das Einstiegsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Beratung und Beantwortung von Fragen: Dipl.-Kfm. Bernd J.J. Coir |
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Zuschüsse für produzierende UnternehmenSerie Förderprogramme, Teil 1: GRW-Mittel können bis zu 35 Prozent der Investitionen betragenFördermittel sind ein wichtiges Instrument für Unternehmen. Nur ist es manchmal schwierig, den Überblick über die Programme zu behalten. Um das Dickicht zu lichten, erläutern wir in einer vierteiligen Serie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Landes Berlin. Den Anfang macht GRW - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, das Zuschüsse von bis zu 35 Prozent für Investitionen gewährt. Justin Daneman von der Firma Celluloid Visual Effects GmbH & Co. KG bestätigt, dass die Gewährung der GRW-Mittel durch die Investitionsbank Berlin (IBB) den Finanzierungsaufwand für die Investitionen in Software und Anlagen erheblich reduziert hat. Dank des Beratungsförderprogramms des Kreativ Coaching Centers und der IBB hat er die Möglichkeiten des Landes Berlin zur Gründung seines Unternehmens optimal nutzen können. Celluloid VFX ist ein Full-Service-Dienstleister für Visuelle Effekte. Das Aufgabengebiet umfasst die Planung und Umsetzung computergenerierter Effekte für Spielfilm, Werbung und Industrie. Für die Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Firma wird geprüft, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen produktionsnahen Dienstleister handelt. Dazu gehören u. a. Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion, aber auch chemische Produkte einschließlich Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie. Ausführlich dargestellt ist dies in der Positivliste, die auf der Internetseite der IHK nachzulesen ist (Dok.-Nr. 4401). Ausgeschlossen von der Förderung sind Firmen, die Endkunden direkt ansprechen, etwa der Einzelhandel. Die betreffenden Branchen sind unter der o. g. Dok.-Nr. in der Negativliste aufgeführt. Insgesamt werden 50 Wirtschaftsbereiche gefördert und 11 ausgeschlossen. Birgit Mack, Abteilungsleiterin Wirtschaftsföderung bei der IBB, erläutert die Grundsätze: „Bei Förderungen handelt es sich immer um eine Anteilsfinanzierung. Dies erfolgt im GRW-Programm in Form von Zuschüssen. Selbstverständlich müssen je nach Programm die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Damit gelten andere Anforderungen an das Unternehmen und das Vorhaben als bei Bankkrediten. Generell geht es bei Förderprogrammen darum, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, die Innovationsfähigkeit zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu stärken.“ Förderfähig sind sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen wie Berlin Heart. Die Firma entwickelt, produziert und vermarktet Systeme für die mechanische Herzunterstützung am Standort Berlin. Die forschungsintensive Tätigkeit ist mit großem finanziellen Aufwand verbunden. Dank der Zuschüsse kann sie trotzdem betrieben werden. erschienen: Berliner Wirtschaft 01-11 |
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ExistenzgründungDas Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Existenzgründer in vielfältiger Weise. Speziell für den Start in die Selbständigkeit wurde bereits vor Jahren ein leicht verständliches Soft-warepaket kostenlos zur Verfügung gestellt.Diese Software wurde nunmehr überarbeitet und steht interessierten Existenzgründern und Jungunternehmern kostenfrei zur Verfügung. Die überarbeitete Version umfasst unter ande-rem ein Controllingmodul für die Planung, Kontrolle und der Steuerung von Abläufen. Des Weiteren erleichtert ein „Kosten- und Leistungsrechnungsmodul“ die Prüfung, ob alle Unter-nehmensbereiche kostendeckend oder gewinnbringend arbeiten. Die Software kann heruntergeladen werden unter www.softwarepaket.de |
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Fördermittel-NEWSMit dem 01. April 2011 wurden die Fördermittelprogramme weiter verbessert. Mit dem Programm „KfW-Gründerkredit – Startgeld“ bietet die KfW-Mittelstandsbank jetzt eine Verdoppelung des Finanzierungsrahmens auf 100.000 € an. Betriebsmittel werden statt bis zu 20.000 € nunmehr bis zu 30.000 € finanziert. Mit dem Finanzrahmen von 100.000 € ist es gelungen, dass dieser ausreichend ist für die meisten Existenzgründer.Von diesem Förderkredit profitieren jedoch nicht nur Existenzgründer bei einer Neugründung, sondern es wird auch der Kauf eines Unternehmens finanziert. Des Weiteren ist es auch möglich, dass eine (zunächst) nebenberufliche Existenzgründung, die auf einen Vollerwerb zielt, gefördert wird. Förderberechtigt sind Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach Gründung. Hervorzuheben ist, dass für diesen Gründerkredit das so genannte Hausbankprinzip gilt. Es ist also nicht möglich, bei der KfW-Mittelstandsbank einen Gründerkredit zu beantragen. Vielmehr ist Ansprechpartner die Hausbank des Gründers, also z. B. Sparkassen, Volksbanken, Deutsche Bank und auch die anderen Kreditinstitute. Dort wird das Gründungs- oder Investitionsvorhaben geprüft. Nur, wenn diese Prüfung positiv ausfällt, wird der Antrag auf Gewährung des Gründerkredits bei der KfW-Mittelstandsbank gestellt. Daher ist es wichtig, dass der Gründer aussagefähige Unterlagen, wie z.B. den Businessplan, Investitions- und Finanzplan aber auch einen gut recherchierten Marketingplan vorliegen hat. Es ist ratsam, sich dabei professioneller Hilfe durch Unternehmensberater zu bedienen. Da insbesondere für Existenzgründer derartige Beratungen wiederum (mit bis zu 90%!) gefördert werden, sollte diese Hilfestellung in Anspruch genommen werden. Wie eingangs erwähnt, kann die Finanzierung bis zu 100% des gesamten Finanzbedarfs erfolgen. Dennoch bleibt das Risiko für die Hausbank im übersichtlichen Rahmen, da bei Bewilligung die KfW 80% des Kreditbetrages absichert. Mit anderen Worten: Die Hausbank hat nur 20% des Kreditrisikos. Aachen, den 12.04.2011 Bernd J.J. Coir |
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E-Bilanz vertagtDas Bundesministerium der Finanzen möchte die Einführung der E-Bilanz verschieben. Ur-sprünglich sollten alle Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 be-ginnen, an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden (§ 5b EStG).Auch die IHK-Organisation hatte die vom Finanzministerium vorgestellte Taxonomie heftig kritisiert und vor allem einen späteren Anwendungszeitpunkt gefordert. Die Verschiebung soll mit einer Pilotphase verbunden werden, mittels derer bei ausgewählten Betrieben das Sys-tem getestet und Fehlerquellen im Vorfeld behoben werden können. Durch die Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts um ein Jahr soll sichergestellt werden, dass alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine reibungslose Einführung der E-Bilanz geschaffen werden können. erschienen "Berliner Wirtschaft" Jan. 2011 |
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Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähigEin Teil der Zeitarbeitsbranche ist in der Bredouille. Firmen, die Verträge mit einer für tarifunfähig erklärten christlichen Gewerkschaftsorganisation abgeschlossen haben, drohen Nachforderungen von Löhnen und Sozialbeiträgen möglicherweise in Milliardenhöhe.Grundlage für möglichen Nachforderungen: Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Vielen Zeitarbeitsunternehmen drohen Nachforderungen der Sozialversicherung, die zusammen einen Milliardenbetrag erreichen könnten. Grundlage dafür ist ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das am Dienstag die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) für nicht tariffähig erklärt hatte. Damit sind alle mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge unwirksam, was wiederum dazu führt, dass die Zeitarbeitnehmer den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft im Entleihunternehmen bekommen müssen. Entsprechend müssten die Zeitarbeitsfirmen auch höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten - und zwar rückwirkend für die vergangenen vier Jahre, wenn das Urteil denn rückwirkend gilt. Zum Lesen des vollständigen Artikels, erschienen am 16.12.2010 bei FAZ.net klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link. Rasches Handeln ist für Gesellschafter von Zeitarbeitsfirmen mit einem solchen Tarifvertrag geboten. Wir haben lastenfreie GmbHs mit erteilter Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, sh. Leistungstool "Deutsche Gesellschaften". vollständiger Artikel FAZ.net |
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Anmeldung einer GmbH-Neugründung im HandelsregisterWird eine GmbH durch Austausch der Gesellschafter und der Geschäftsführung, die Änderung des Gesellschaftszwecks und die Verlegung praktisch „entleert“, stellt eine Fortführung der Geschäfte eine Neugründung dar. Unterbleibt die Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, führt dies in entsprechender Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung zu einer zeitlich unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter.Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 11.03.2010, 23 U 2814/09, GmbHR 2010, 452, Der Betrieb 2010, 836 veröffentlicht im IHK-Magazin Köln, 09/2010 |
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Neue Handelsregistergebühren ab 2011Die Gebühren für Handelsregistereintragungen erhöhen sich um bis zu 100%Bisher betrugen die Gebühren für die Eintragung einer Prokura € 20,00 zukünftig wird das Doppelte verlangt. Auch bei Neueintragungen für die Gründung einer GmbH sind die Gebühren deutlich gestiegen. Kostete die Eintragung bisher € 100,00 so sind nun stolze € 150,00 zu zahlen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hält die Gebührenerhöhung weder vom Umfang her nachvollziehbar noch inhaltlich vollständig durchdacht. Es wird kritisiert, dass gesetzliche Änderungen in der Vergangenheit zwar zu Kosteneinsparungen bei den Gerichten geführt haben, dies bei der Gebührenkalkulation allerdings nicht ausrei-chend berücksichtigt wurde. Der DIHK hat für die Wirtschaft eine Mehrbelastung von immerhin 10 bis 15 Mio. € errechnet. In Einzelfällen kann es zukünftig sogar sein, dass die Gebühren für Eintragung und deren anschließende Löschung geringer sind als die Rücknahme eines Eintragungsantrages. Weitere Informationen finden sie hier: www.existenzgruender.de |
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Auch Vorratsgesellschaften profitieren vom BMWi-GutscheinVorratsgesellschaften können Beratungsförderung beantragenDie Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben es schon vorgemacht. Nun zieht auch Berlin nach. Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Minister Rainer Brüderle (FDP) hat unlängst in Berlin so genannte Innovationsgutscheine vorgestellt. Damit soll kleinen Unternehmen, die an einer Produkt- oder Verfahrensinnovation arbeiten eine finanzielle Hilfe gegeben werden. Hintergrund der Förderung ist, dass es kleinen und jungen Unternehmen oft an Wissen fehlt um interne Produkt- und Verfahrensinnovation erfolgreich umzusetzen. Gefördert wird ebenso die Beratung einer Machbarkeitsstudie oder eines Realisierungskonzeptes. Die Gutscheine haben einen Wert von € 4.000,00 bis zu € 12.000,00. Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen autorisierten Beratungsunternehmen eingelöst werden. Er deckt die Hälfte der Beratungskosten ab. Die verbleibenden 50 % muss der Betrieb übernehmen. Diese Innovationsgutscheine gelten uneingeschränkt auch für Vorratsgesellschaften. Für das Projekt sind € 12 Mio. vorgesehen. 11.05.2010 gez. Coir |
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„Nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten…“: So oder ähnlich beginnen amtlich aufgemachte Schreiben, die Unternehmen immer häufiger von Adressbuchverlagen zugeschickt werden. Der Haken: Oft existieren diese Register gar nicht oder sind wertlos. Die IHK Köln warnt vor kostenträchtigen Fallen.