Arbeitnehmerüberlassung
Nachstehend Gesellschaften aus dem Bereich Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung in den Gesellschaftsformen GmbH, UG oder GmbH & Co. KG. Die Erlaubnis ist ab Erteilung ein Jahr gültig. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich und lassen Ihnen die passenden Unterlagen zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Telefax: +49 (0)241 – 16 06 68 – 11
E-Mail: info@cofa.de
U0104 – UG mit erteilter Erlaubnis gem. § 1 AÜG (Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung)
Name: POWERPOOL Personal UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Aachen
Besonderheit: Bankkonto, Erlaubnis gem. § 1 AÜG
Steuernummer: erteilt
Branche: Arbeitnehmerüberlassung / Personalvermittlung
Status: reserviert
G1056 – GmbH mit erteilter Erlaubnis gem. § 1 AÜG (Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung)
Name: Personal-Team Nord GmbH
Sitz: Hannover
Besonderheit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Steuernummer: erteilt
Bankkonto: vorhanden
Branche: Zeitarbeit
Status: reserviert mehr lesen…
G1048 – GmbH mit erteilter Erlaubnis gem. § 1 AÜG (Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung)
Name: PTK Personal-Team Köln GmbH
Sitz: Köln
Besonderheit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Steuernummer: erteilt
Bankkonto: vorhanden
Branche: Zeitarbeit
Status: verfügbar mehr lesen…
K0034 – GmbH & Co. KG mit erteilter Erlaubnis gem. § 1 AÜG (Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung)
Name: CX6 Verwaltungsgesellschaft mbH / CX7 Personal GmbH & Co. KG
Sitz: Frankfurt / Main (GmbH) und Aachen (KG)
Besonderheit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Bankkonto: vorhanden
Steuernummer: vorhanden
Branche: Zeitarbeit
Status: reserviert